Stoppt Dobrindts Geheimdienst-Gesetz
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse von Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst so massiv ausweitet wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.
Verkauft wird der Entwurf mit dem Argument, man handle „in Anbetracht der verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“. Doch wer die fast 700 Seiten liest, findet etwas anderes: ein Instrumentarium, mit dem der Staat tief in das Privatleben unbescholtener Bürger eindringen und politische Kritiker ins Visier nehmen kann.
Was der Entwurf konkret vorsieht:
Kinder als Spitzel: Nach § 18 des Entwurfs darf der Verfassungsschutz künftig bereits 16-Jährige als „Vertrauenspersonen“ – im Klartext: als V-Leute – anwerben, wenn die Amtsleitung dies für „unerlässlich“ hält. Jugendliche sollen also Informationen aus ihrem eigenen Umfeld liefern: aus der Familie, dem Freundeskreis, der Schule, der Jugendorganisation einer Partei.
Wanzen in der Wohnung: Nach § 27 darf der Verfassungsschutz Wohnungen heimlich mit technischen Mitteln überwachen. Dafür soll er künftig auch Geräte hacken dürfen, der Entwurf nennt im Anhang explizit Smart Speaker.
Ein Gummiparagraph gegen Kritiker: Ob eine Bestrebung als „verfassungsfeindlich“ und damit beobachtungswürdig gilt, hängt laut Entwurf unter anderem davon ab, ob sie „kämpferisch-aggressiv“ auftritt oder den Staat durch „böswillige Verächtlichmachung“ angreift (§ 3 Absatz 7). Diese Begriffe sind bewusst dehnbar. Regierungskritische Bürger, Oppositionsparteien und unbequeme Journalisten können damit potenziell ins Visier derselben Behörde geraten, die eigentlich Terroristen beobachten soll.
Der Verfassungsschutz darf täuschen und Daten verfälschen: Nach § 60 („Schutzmaßnahmen“) darf die Behörde verdeckt einwirken – bis hin zur „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte“ und zur „Löschung oder Verfälschung von Informationen, die für Zwecke der Bedrohung gespeichert sind“ (§ 60 Absatz 2).
Weniger Kontrolle statt mehr: Die unabhängige G 10-Kommission, die bisher Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis kontrolliert, soll wegfallen. Ihre Aufgaben gehen auf den neuen „Unabhängigen Kontrollrat“ über – auf Kosten der Bundesdatenschutzbeauftragten, die dadurch an Zuständigkeit verliert. Und selbst diese Kontrolle bleibt für die Öffentlichkeit weitgehend unsichtbar: Laut Begründung des Entwurfs sollen „alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste [...] nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung aufgetragen, bis Ende 2026 einzelne Regelungen zum Bundesnachrichtendienst nachzubessern. Doch die Bundesregierung will dieses enge gerichtliche Mandat nutzen, um ein Gesetzespaket durchzudrücken, das weit darüber hinausgeht.
Was als Schutz vor Terror und Spionage verkauft wird, ist in Wahrheit ein Werkzeug, das gegen jeden eingesetzt werden kann, der den Mächtigen unbequem wird – von der Oppositionspartei bis zur christlichen Gemeinde, von besorgten Eltern bis zu deren eigenen Kindern.
Fordern Sie Bundesinnenminister Dobrindt auf, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten – unterschreiben Sie jetzt die Petition.
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